Rentenversicherung kündigen

Eine Rentenversicherung wird üblicherweise abgeschlossen, um Geld anzusparen, welches dann im Alter in eine lebenslange Zusatzrente gewandelt werden kann. Alternativ ist es natürlich auch möglich, die Gelder in einer Summe auszahlen zu lassen, um sich hiermit einen Traum zu erfüllen. In einigen Fällen ist es allerdings nicht möglich, eine Rentenversicherung bis zum Eintritt ins Rentenalter aufrecht zu erhalten. Wer beispielsweise die monatliche Rate nicht mehr finanzieren kann oder aber das bisher angesparte Kapital benötigt, wird die Rentenversicherung kündigen.

Grundsätzlich ist es in den Versicherungsbedingungen vorgesehen, dass Sie als Vertragsinhaber ihre Rentenversicherung kündigen können. Wenn Sie Ihre Rentenversicherung kündigen wollen sollten Sie allerdings die jeweiligen Fristen hierzu beachten. In der Regel ist die Kündigung zum Ende eines jeweiligen Prämienzahlungszeitraums möglich, die Frist hierzu beträgt einen Monat.

Eine Rentenversicherung kündigen ist nicht immer sinnvoll!
Bevor Sie Ihre Rentenversicherung kündigen sollten Sie allerdings beachten, dass dies nicht in allen Fällen wirtschaftlich sinnvoll ist. Insbesondere in den ersten Laufzeitjahren erhalten Sie, wenn Sie Ihre Rentenversicherung kündigen, vielfach nicht das von Ihnen eingezahlte Kapital. Der Grund hierfür ist, dass die Abschluss- und Vermittlungsgebühren für Ihre Rentenversicherung über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt berechnet werden und bisher kaum Zinsen angefallen sind. Um zu prüfen, welcher Betrag an Sie ausgezahlt wird, sollten Sie eine Information über den aktuellen Rückkaufwert bei Ihrer Versicherung anfordern. Dieser weist dann die eingezahlten Beträge inklusive Zinsen sowie exklusive Gebühren aus. Hieraus erkennen Sie dann umgehend die Kapitalsumme, die an Sie ausgezahlt wird, sollten Sie die Rentenversicherung kündigen.

Sofern Sie einen fondsgebundenen Vertrag abgeschlossen haben, erhalten Sie bei Auszahlung den jeweiligen Fondswert, der sich aus Ihren Fondsanteilen ergibt. Auch dieser wird zum Stichtag berechnet, wenn Sie Ihre Rentenversicherung kündigen. Hier kann sich der jeweilige Kündigungstag besonders auf den Auszahlungsbetrag auswirken, da die Fondswerte in Abhängigkeit der jeweiligen Anlageklasse täglich verändern können.

Um diesen Nachteilen zu entgehen sollten Sie zuerst die Alternativen prüfen, bevor Sie Ihre Rentenversicherung kündigen. Eine der Alternativen ist die Reduzierung der monatlichen Prämie. Dies wird sich zwar auf die Ablaufleistung auswirken, sorgt aber meist dafür, dass es nicht notwendig wird, dass Sie die Rentenversicherung kündigen. Eine weitere Alternative ist die Ruhendstellung des Vertrages. In diesem Fall stoppen Sie die Einzahlungen und erhalten bei Vertragsablauf das von Ihnen eingezahlte Kapital inklusive Zinsen.